EU AI Act tritt in Kraft: Das bedeuten die neuen KI-Regeln für die Musikbranche
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EU AI Act tritt in Kraft: Das bedeuten die neuen KI-Regeln für die Musikbranche

News. 5. August 2026 | 4,0 / 5,0

Geschrieben von:
Boris Alexander

Seit dem 2. August 2026 gelten in der EU verbindliche Regeln zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Der EU AI Act betrifft somit auch Musikproduzenten, Streaming-Dienste und Rechteinhaber, die mit KI-Tools wie Suno oder Udio arbeiten oder deren Werke für das KI-Training genutzt werden.

Der AI Act unterscheidet drei betroffene Gruppen: Anbieter, die KI-Systeme entwickeln, Betreiber, die diese Systeme zur Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten einsetzen, und Rechteinhaber, deren Werke zum Training der Modelle genutzt werden.

Anbieter von KI-Systemen – etwa Musikgeneratoren wie Suno und Udio – müssen ihre Ausgaben gemäß Artikel 50 maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen, beispielsweise durch Wasserzeichen oder eingebettete Metadaten. Bereits am Markt befindliche Anbieter haben dafür bis zum 2. Dezember Zeit. Anbieter allgemeiner KI-Modelle müssen zusätzlich seit August 2025 eine Urheberrechts-Compliance-Richtlinie vorlegen, Opt-outs von Rechteinhabern respektieren und eine detaillierte Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen. Diese Pflichten gelten unabhängig davon, wo das Training stattfand. Ein Ausweichen auf Trainingsstandorte außerhalb der EU ist damit ausgeschlossen.

Unternehmen und Dienste, die KI-Systeme zur Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten einsetzen, müssen Deepfakes deutlich kennzeichnen. Das betrifft beispielsweise geklonte Künstlerstimmen. Bei künstlerischen oder satirischen Werken genügt ein einfacher Hinweis, der die Wahrnehmung des Werks nicht beeinträchtigt.

Über die Opt-out-Regelung der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 können Rechteinhaber wie Labels, Verlage und Musiker ihre Werke vom KI-Training ausschließen. Sony Music und die Warner Music Group haben ihre Zustimmung bereits entzogen. Das Landgericht München hat am 31. Juli entschieden, dass Suno durch das Training von sechs Werken aus dem Repertoire der GEMA Urheberrechte verletzt hat (wir berichteten).

Bereits vor Inkrafttreten der Regeln reagieren mehrere Streaming-Dienste. So kennzeichnet Deezer KI-Musik seit 2025 auf Plattformebene, TIDAL stoppt seit Juni die Auszahlung von Tantiemen für vollständig KI-generierte Titel und Apple Music verlässt sich dagegen auf Meldungen durch Labels und Vertriebe. Amazon Music kennzeichnet KI-Inhalte bislang nicht.

Verstöße gegen die Kennzeichnungs- und Urheberrechtspflichten können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Für die Kennzeichnungsregeln sind die nationalen Behörden zuständig, für die Urheberrechtspflichten das KI-Büro der EU-Kommission.

Eine gute Lösung für Kreative?

Der AI Act schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Transparenz bei KI-Musik. Das Training mit urheberrechtlich geschütztem Material ist jedoch nicht grundsätzlich verboten. Ein Bündnis aus IFPI, CISAC, ICMP und IMPALA kritisiert die von der Kommission vorgegebenen Zusammenfassungen der Trainingsdaten als unzureichend, um Rechte tatsächlich durchsetzen zu können.

Die Beweislast und die Durchsetzung des Opt-outs bleiben damit weitgehend bei den Rechteinhabern selbst. Gleichzeitig zeigt das Münchner Suno-Urteil, dass nationale Gerichte parallel zum AI Act eigene Hebel haben, die auch auf das Training außerhalb der EU wirken. Ob die Bußgeldandrohung tatsächlich abschreckend wirkt, wird sich erst zeigen, wenn das KI-Büro erste Verfahren eröffnet.

Veröffentlicht in News und getaggt mit AI Music , EU AI Act , GEMA , KI Musik , Labels , Musiker , Suno , Urheber

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