Bye-bye, Beethoven? Wie die GEMA am Mittwoch die zeitgenössische Musik für den Mainstream opfert
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Bye-bye, Beethoven? Wie die GEMA am Mittwoch die zeitgenössische Musik für den Mainstream opfert

News. 5. Mai 2026 | 4,7 / 5,0

Geschrieben von:
Christoph Benkeser

Am 6. und 7. Mai 2026 entscheidet die Mitgliederversammlung der GEMA über eine der folgenreichsten Reformen in der Geschichte der Verwertungsgesellschaft. Auf dem Spiel steht die Zukunft der zeitgenössischen Musik in Deutschland.

Der Kern des Streits: Wie werden die rund 50 Millionen Euro Fördermittel künftig verteilt? Bisher flossen 30 Prozent an den Bereich der sogenannten Ernsten Musik (E-Musik), also zeitgenössische Klassik, experimentelle Komposition und Neue Musik. Das klingt fair, bis man die Verhältnisse kennt. Die U-Musik, also Pop, Rock, elektronische Musik, erwirtschaftet 97 Prozent der gesamten Tantiemen, erhält aber 70 Prozent der Förderung. Die E-Musik bringt nur drei Prozent ein, bekommt aber ein Vielfaches davon zurück. Genau das will die GEMA nun ändern.

Der Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand sieht vor, die Förderung zu öffnen: weg von der historisch gewachsenen Trennung zwischen E- und U-Musik, hin zu einem genreoffenen System mit drei neuen Förderfokussen. Für die bisherige E-Musik, zukünftig "Contemporary Classic" (CCL), bliebe noch ein garantiertes Drittel der sogenannten Fokusförderung. Im Gesamtbild bedeutet das aber eine Kürzung der bisherigen E-Mittel um rund zwei Drittel innerhalb von fünf Jahren.

Schon lange überfällig?

Für viele E-Komponist:innen ist das existenzbedrohend. Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen protestiert, ebenso der Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern. Manos Tsangaris, Präsident der Akademie der Künste Berlin, warnt, die Reform gefährde "die deutsche zeitgenössische klassische Musik" als globales Aushängeschild. Moritz Eggert, bis zuletzt Präsident des Deutschen Komponistenverbands, zog wegen der Art der Diskussion sogar seine Kandidatur zurück.

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Auf der anderen Seite stehen Stimmen wie Christopher Annen von AnnenMayKantereit und Vorstandsmitglied des Verbands Pro Musik, der die Reform als "schon lange überfällig" bezeichnet. Sein Argument: Warum sollen U-Komponist:innen, die 97 Prozent der Fördersumme einbringen, weiterhin von Kulturmitteln weitgehend ausgeschlossen sein? Auch Johannes X. Schachtner, selbst E-Komponist und GEMA-Aufsichtsrat, verteidigt den Kompromiss in einem FAZ-Gastbeitrag mit dem Verweis darauf, dass die Alternative, nämlich gar keine Sonderstellung mehr für Kunstmusik, noch drastischer wäre.

Hinzu kommt ein struktureller Auslöser, der intern kaum diskutiert wird. Die Tantiemen für Richard Strauss sind seit sechseinhalb Jahren erloschen, 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten endet der urheberrechtliche Schutz. Strauss war einer der meistgespielten und damit bestbezahlten E-Komponisten überhaupt. Sein Wegfall reißt ein erhebliches Loch in die Einnahmen der E-Sparte und dürfte die Reform zumindest beschleunigt haben.

Was das für Techno-Produzent:innen bedeutet?

Die neue Kulturförderung soll laut GEMA ausdrücklich "für jede Form von Musik" gelten, egal ob Jazz, Pop oder elektronische Musik – orientiert an künstlerischem Potenzial und Förderbedarf. Auf dem Papier könnten also auch Techno- und House-Produzent:innen erstmals Zugang zu Fördermitteln bekommen. In der Praxis ist das jedoch komplizierter. 

Die Reform orientiert sich stärker an Aufführungsfrequenz, Punktwerten, Spielstätten und Sonderförderungen. Für Clubmusik bedeutet das strukturelle Nachteile: Tracks werden in Clubs typischerweise von DJs gespielt, nicht von Liveacts. Ohne Setlist gibt es jedoch keine Aufführungserfassung. Und ohne Aufführungserfassung keine Punkte im neuen System.

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Pro Musik kritisiert, dass die starre Abgrenzung die Entstehung innovativer genreoffener Musik verhindert – und dass es nicht vermittelbar sei, warum der Großteil der Komponist:innen von der Förderung ausgeschlossen sei, obwohl auch sie experimentelle, innovative Musik schreiben. Explizit genannt werden dabei Jazz, Pop, Elektro und Filmmusik, allerdings nicht Techno oder House als eigenständige Kategorien. 

Anders gesagt: Die Reform öffnet die Tür für Clubmusik-Produzierende theoretisch, aber die konkreten Förderkriterien passen strukturell schlecht zur Realität elektronischer Clubkultur. Ob und wie Techno- und House-Urheber:innen tatsächlich profitieren werden, hängt stark von der noch nicht ausgearbeiteten Detailausgestaltung des neuen Systems ab, die laut GEMA erst 2027/2028 in einer Pilotphase getestet wird.

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