Alles geklaut, immer, überall: Was ist unser Urheberrecht in Zeiten von Fake-Songs und AI-Slop noch wert?
Enthält: Leonardo da Vinci, Public domain, via Wikimedia Commons

Alles geklaut, immer, überall: Was ist unser Urheberrecht in Zeiten von Fake-Songs und AI-Slop noch wert?

Features. 8. Mai 2026 | 5,0 / 5,0

Geschrieben von:
Christoph Benkeser

Seit Jahrhunderten ist die Musikgeschichte eine einzige große Remix-Party. Doch zuletzt fragen wir uns häufiger: Darf eine Maschine klauen, was Menschen schon immer geklaut haben?

München, Landgericht, 9. März 2026. Ein schlichter Sitzungssaal. Auf dem Programm stehen konkrete Verbrechen: "Mambo No. 5", "Forever Young", "Rasputin", "Daddy Cool", "Atemlos", "Big in Japan". Die GEMA hat die US-amerikanische KI-Firma Suno Inc. verklagt. Der Vorwurf: Suno habe geschützte Songs aus dem Welthitrepertoire als Trainingsfutter für sein KI-Musikgenerierungstool verwendet, ohne dafür zu bezahlen. Das Gericht spielte im Verlauf der Verhandlung die Originalstücke und die KI-Klone direkt vor. Anschließend empfahl die Kammervorsitzende Suno dringend, einen Vergleich anzustreben. Doch Suno lehnte ab.

Es ist eine dieser Szenen, die etwas erzählen. Nicht nur über Prozessrecht oder Datenbanken oder Lizenzgebühren. Eher über die ewige, nie wirklich beantwortete Frage: Wem gehört eine Idee? Wem gehört ein Ton? Und: Darf eine Maschine klauen, was Menschen schon immer geklaut haben, nur jetzt schneller und effizienter – vor allem aber ohne jedes schlechte Gewissen?

Beethoven hat bei Mozart geklaut

Fangen wir dort an, wo es wehtut: in der Vergangenheit. Weil die nämlich alle Gegenargumente schon kennt. Ludwig van Beethoven, der schwerhörige Griesgram, hat für seine berühmte Neunte – das Ode-an-die-Freude-Ding – eine Melodie verwendet, die Mozart schon 1775 in seinem Stück "Misericordias Domini" vorskizziert hatte. Beethoven schrieb das sogar selbst auf einen seiner Kompositionsentwürfe, weil er sich sicher war: Wenn das Ergebnis gut ist, fragt niemand nach der Herkunft.

Brahms hat Beethoven bestohlen. Sein erstes Sinfonie-Finale lehnte sich so deutlich an Beethovens "Ode an die Freude" an, dass die Kritiker es sofort bemerkten. Brahms' Reaktion: "Jeder Esel hört das." Damit war das Thema erledigt. Händel hat sich gleich selbst bestohlen und seine Arie "Lascia ch'io pianga" dreimal von sich selbst abgekupfert. Chopin zitierte wiederum Bach. Mozart modellierte seine Oper nach einem Vorbild von Johann Christian Bach. Und so weiter. Die gesamte Musikgeschichte ist, wenn man ehrlich ist, eine einzige große Remix-Party, auf der niemand die Gästeliste kontrolliert hat.

Auch interessant

Bye-bye, Beethoven? Wie die GEMA am Mittwoch die zeitgenössische Musik für den Mainstream opfert
Bye-bye, Beethoven? Wie die GEMA am Mittwoch die zeitgenössische Musik für den Mainstream opfert
Am 6. und 7. Mai 2026 entscheidet die Mitgliederversammlung der GEMA über eine der folgenreichsten Reformen in der Geschichte der Verwertungsgesellschaft. Auf dem Spiel steht die Zukunft der zeitgenössischen Musik in Deutschland. Der Kern des Streits: Wie werden die rund 50 Millionen Euro Fördermittel künftig verteilt? Bisher flossen 30 Prozent an den Bereich der sogenannten … Continued Zum Artikel

Denn Künstler:innen haben immer verarbeitet und verwandelt. Man nennt das Inspiration, seltener Tradition oder einfach Kultur. Das Problem ist: Seit dem 19. Jahrhundert – in Deutschland konkret seit dem allgemeinen Urheberschutz von 1837, der 1901 durch ein spezielles musikalisches Urheberrecht ergänzt wurde – haben wir angefangen, alles zu privatisieren. Ideen bekamen Besitzer:innen. Töne bekamen Eigentümer:innen. Und 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers darf die Menschheit das Werk wieder selbst besitzen.

Das Recht und seine lustigen Paragraphen

Kurz gegähnt! Deutsches Urheberrecht, §2 UrhG, Satz 2: Schutzfähig sind nur "persönliche geistige Schöpfungen" eines Menschen. Der Mensch muss dabei sein. Ohne Mensch kein Schutz. Das klingt simpel, ist aber der Grund, warum die gesamte KI-Debatte gerade aussieht wie ein philosophisches Seminar, das in einen Rechtsstreit gefallen ist. Denn: Eine KI kann nach deutschem Recht kein Urheber sein. Ihre Outputs sind nicht geschützt, gelten als gemeinfrei. Das heißt: Suno generiert Songs, die rechtlich niemandem gehören. Das Werkzeug produziert also, aber niemand besitzt das Produkt. Und das Werkzeug selbst wurde trainiert mit Werken, die sehr wohl jemandem gehören. Puh!

Jedenfalls knüpft sich hier der Knoten. Für das Training von KI-Modellen greift in Deutschland §44b UrhG, die sogenannte Text- und Data-Mining-Schranke. Sie erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für maschinelles Lernen – als Kompromiss zwischen Innovationsförderung und Rechtsschutz. Aber: Dieser Kompromiss hat Lücken. Das Landgericht München hat im November 2025 unmissverständlich klargemacht, dass OpenAI für das Training von ChatGPT mit Songtexten aus dem GEMA-Repertoire hätte Lizenzen erwerben müssen. Das Gericht stellte fest: In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Nutzer-Prompts ausgegeben würden. OpenAI hat Berufung eingelegt. Der Fall landet jetzt beim Oberlandesgericht München.

Parallel verabschiedete das Europäische Parlament zuletzt einen Bericht über Urheberrecht und generative KI, der Regeln für die Nutzung geschützter Inhalte beim KI-Training aufstellt. Ab dem 2. August 2026 gilt zudem eine verbindliche EU-weite Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Wer Texte, Bilder, Audios oder Videos veröffentlicht, die "maßgeblich von einer KI erzeugt" wurden, muss das also kenntlich machen. Außer – und das ist eine herrliche Hintertür – wenn ein Mensch die Inhalte redaktionell überprüft und Verantwortung übernimmt. Dann entfällt die Pflicht.

Urheberrecht
Foto von Markus Winkler auf Unsplash

Die Doppelmoral mit der schönen Fassade

An der Stelle müssen wir kurz innehalten und die Frage stellen, die keiner laut stellen will: Ist es eigentlich in Ordnung, dass wir Menschen seit Jahrhunderten "inspiriert werden" und Ideen weiterentwickeln, aber sobald eine Maschine dasselbe tut, rufen wir: Diebstahl? Die ehrliche Antwort lautet: Es ist komplizierter als das. Und gleichzeitig ist genau diese Frage der Kern der ganzen Debatte.

Wenn Suno "Daddy Cool" von Boney M. nachbaut, um daraus ein neues Tool zu trainieren, das dann Songs produziert, die klingen wie Daddy Cool, dann ist das etwas anderes als Brahms, der sich von Beethoven inspirieren lässt. Brahms hat zugehört, verarbeitet, umgebaut, mit seiner eigenen Stimme neu artikuliert. Suno hat dagegen Milliarden Songs gescrapt, die Muster extrahiert und auf Knopfdruck reproduzierbar gemacht. Der Unterschied ist nicht moralisch, er ist ökonomisch und strukturell.

Auch interessant

Maschinen lernen 909, wir applaudieren: Wie KI die nächste Technowelle produziert
Maschinen lernen 909, wir applaudieren: Wie KI die nächste Technowelle produziert
Überraschung: Techno hatte nie Angst vor Maschinen. Techno war Maschine. Die Angst kam erst später, als Menschen begannen, aus Kickdrums Identität zu bauen. Und daraus irgendwas mit Moral zu machen. Heute stehen sie da, die gleichen Leute, die sich irgendwann mal zu dieser Maschinenmusik auflösten, und sagen Dinge wie: "Aber das ist doch gar nicht … Continued Zum Artikel

Wer darf eigentlich klauen?

Die Frage "Dürfen wir klauen, aber Maschinen nicht?" ist deshalb falsch gestellt. Besser sollte es heißen: Unter welchen Bedingungen ist kreative Aneignung legitim und wann wird sie zur Ausbeutung? Der Schutz im deutschen Recht endet nicht bei der Idee, sondern bei der konkreten Ausdrucksform. Eine Inspiration ist legal, eine Kopie nicht. Das gilt für Menschen wie für Maschinen übrigens gleichermaßen. Was KI-Tools wie Suno tun, nämlich laut GEMA Songs produzieren, die Originalen in Melodie, Harmonie, Rhythmus und Stimmfarbe "zum Verwechseln ähnlich" sind, ist keine Transformation, eher Reproduktion mit Rabatt. 

Anders gesagt: Wer als Student Kafka liest, Hemingway imitiert und daraus einen eigenen Stil entwickelt, nimmt der Gesellschaft nichts weg. Wer als Technologiekonzern die gesamte Weltliteratur ohne Erlaubnis verarbeitet und daraus ein Produkt macht, das Autor:innen direkt ersetzt, schafft ein strukturelles Problem.

Das EU-Parlament sieht das zunehmend so, weshalb der AI Act explizit Transparenzpflichten für Trainingsdaten verlangt. Und am Ende steht immer die Frage der Vergütung. Der GEMA-CEO Tobias Holzmüller hat es knapp formuliert: "Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen und menschliche Kreativleistungen sind keine Gratisvorlage."

Das Recht am Ende einer langen Geschichte

Das deutsche Urheberrecht, geboren 1837, ist in seiner Grundstruktur immer noch das Gleiche. Es schützt den Menschen. Nur den Menschen. Die Gesellschaft entscheidet also: Wir belohnen diejenigen, die kreieren, mit temporärem Ausschließlichkeitsrecht. 70 Jahre nach ihrem Tod fließt das Werk zurück in die Gemeinschaft. Das ist der Deal. Ein Deal, der nie für eine Welt gemacht wurde, in der Trainingsdaten-Scraper durchs Netz ziehen und in Stunden verarbeiten, wofür Menschen Jahrzehnte gebraucht haben.

Die Gerichte rennen gerade hinterher. Das Landgericht München hat Zeichen gesetzt, aber OpenAI hat Berufung eingelegt, das Suno-Urteil steht noch aus, und das EU-Parlament produziert Berichte, während die Modelle längst trainiert sind. Rechtsgeschichte arbeitet langsam. Technologiegeschichte arbeitet exponentiell. Das ist kein gutes Verhältnis.

Es bleibt ein Urheberrecht, das sich transformieren muss. Das die Frage beantwortet: Wie vergüten wir die menschliche Kreativität, auf der KI-Systeme aufgebaut wurden? Das Lizenzmodell der GEMA – 30 Prozent der Einnahmen an die Urhebenden – klingt wie ein Anfang, nicht wie eine Lösung. Aber immerhin: Es ist ein Anfang.

Lieder der Seele

Mozart hat geklaut. Beethoven hat geklaut. Brahms hat geklaut. Techno ist geklaut. Jetzt klauen die Maschinen auch. Der Unterschied: Mozart hat es nicht im industriellen Maßstab getan. Er hat keine Verwertungsgesellschaft für die Weiterverwertung seiner Werke gegründet. Und er hat immer noch etwas Eigenes draufgelegt. Eine Stimme. Eine Haltung. Seele, wenn man so pathetisch sein will.

Genau das ist die offene Rechnung. Nicht: Dürfen Maschinen lernen? Natürlich dürfen sie das. Sondern: Zu welchem Preis? Und wer bezahlt? Das sind politische Fragen. Und die Antwort darauf wird entscheiden, was von menschlicher Kreativität übrigbleibt, wenn die Maschinen skaliert haben.

Urheberrecht Urheberrecht Urheberrecht Urheberrecht Urheberrecht Urheberrecht Urheberrecht Urheberrecht Urheberrecht

Veröffentlicht in Features und getaggt mit Anthropic , Claude , Deutschland , Europäische Union , Feature , GEMA , KI , Künstliche Intelligenz , OpenAI , Urheberrecht

Deine
Meinung:
Alles geklaut, immer, überall: Was ist unser Urheberrecht in Zeiten von Fake-Songs und AI-Slop noch wert?

Wie findest Du den Artikel?

ø: