Die Universal Music Group, der größte unabhängige Musikvertrieb der Welt, hat DistroKid vor einem US-Bundesgericht verklagt. Der Konzern wirft dem Anbieter irreführende Geschäftspraktiken sowie massenhafte Urheberrechtsverletzungen vor.
Die Klage wurde am 15. September 2026 beim US-Bezirksgericht in Delaware eingereicht. UMG argumentiert, DistroKid gebe fälschlicherweise vor, eine Plattform zu sein, die auf echte, menschliche Künstler setzt und aktiv gegen KI-generierten "Slop” und Betrug vorgeht. Tatsächlich profitiere DistroKid jedoch davon, dass massenhaft KI-generierte Titel verbreitet werden, welche die Streams und Einnahmen echter Künstler schmälern. Die Klage richtet sich ausdrücklich nicht gegen klar gekennzeichnete KI-Musik, sondern gegen deren Vermarktung als menschengemachtes Werk. Zusätzlich wirft UMG dem Unternehmen vor, rechtsverletzende Titel, etwa nicht lizenzierte Remixe, weiterhin zu vertreiben.
Universal Music Group verklagt DistroKid
DistroKid gibt an, rund 40 Prozent aller neu veröffentlichten Musik weltweit für über vier Millionen Künstler zu vertreiben. In der Klage benennt UMG 1.000 konkrete Aufnahmen und beziffert den möglichen Schadensersatz auf bis zu 150.000 US-Dollar pro Titel, also bis zu 150 Millionen Dollar insgesamt. In der Klageschrift wird diese Auswahl als "nur die Spitze des Eisbergs” bezeichnet.
DistroKid weist die Vorwürfe zurück, ist "zutiefst uneinig" mit UMGs Darstellung und kündigt an, sich vor Gericht zu verteidigen. Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Verfahren der Major Labels ein. Ein Beispiel ist die 2024 eingereichte und im April 2026 beigelegte Klage von UMG gegen Believe und TuneCore. Die Klage fällt zeitlich mit der Ankündigung der "Streaming Integrity Initiative” der IFPI zusammen, einem freiwilligen Regelwerk gegen Streaming-Betrug, dem DistroKid bislang nicht beigetreten ist. Zudem steht ein milliardenschwerer Mehrheitsverkauf an CVC Capital Partners kurz vor dem Abschluss, wodurch die Klage an Bedeutung gewinnt.
