Salzburg gibt Techno-Kollektiven kostenlose Clubnächte. Damit will man das Raumproblem in der Stadt in den Griff bekommen.
Die Stadt Salzburg setzt ihre Kulturpolitik für die Clubszene konsequent fort. Nach der erstmaligen Sonderförderung von 65.900 Euro für acht Kollektive im Jahr 2025 können lokale Veranstaltungskollektive ab Juni 2026 kostenlose Slots im Kulturzentrum MARK beantragen. Raum- und Technikkosten übernimmt dabei vollständig die Kulturabteilung der Stadt.
Insgesamt stehen zehn Wochenenden sowie ein Silvester-Special zur Verfügung. Zusätzlich werden einzelne freie Tage als flexible Zusatzslots angeboten. Damit reagiert die Stadt auf eines der drängendsten Probleme der lokalen Szene: den akuten Mangel an geeigneten und leistbaren Veranstaltungsorten.
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Bürgermeister Bernhard Auinger betont die kulturpolitische Kontinuität hinter der Maßnahme: "Seit 2025 fördern wir als Stadt Salzburg die Clubkultur gezielt als eigenständigen Bereich. Die Erfahrungen des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass die lokalen Kollektive mit musikalischer Vielfalt, künstlerischen Konzepten und einem verantwortungsvollen Zugang zum Nachtleben einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt leisten."
Kulturabteilungsvorständin Dagmar Aigner ergänzt, dass die Stadt gezielt Orte für die Clubkultur öffnen will. Sie räumt dabei ein, dass es in puncto Akzeptanz und Veranstaltungsmöglichkeiten "sicher noch weiteren Handlungsbedarf" gibt.
Clubkultur ist in Salzburg eine strukturell benachteiligte Kunstform. Während Festspiele und klassische Konzerthäuser seit Jahrzehnten auf feste Spielstätten und öffentliche Gelder zählen können, musste sich die elektronische Szene mit temporären Locations und ohne institutionelle Rückendeckung behelfen. Die Salzburg Club Commission, die als Interessenvertretung der lokalen Nacht- und Kulturwirtschaft auftritt, hat das immer wieder öffentlich kritisiert.
Wer für die Clubnächte im MARK einen Slot beantragen möchte, muss sich mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin per E-Mail bewerben. Gefordert sind: Konzeptbeschreibung, Kurzprofil des Kollektivs und Nachweis des Salzburgbezugs. Bereits anderweitig geförderte Projekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.