Kraftwerk verlieren gegen Moses Pelham: Warum das heutige EuGH-Urteil das Urheberrecht für immer verändert
Dreißig Jahre nach Beginn des Streits um zwei Sekunden Schlagzeug hat der Europäische Gerichtshof heute ein wegweisendes Urteil gesprochen. Die Folgen dürften weit über die Musikbranche hinausreichen.
Es begann mit zwei Sekunden Schlagzeug. 1997 entnahm der Frankfurter Hip-Hop-Produzent Moses Pelham eine kurze Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Klassiker "Metall auf Metall" (1977), verlangsamte sie leicht und legte sie als Endlosschleife unter den Song "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur. Kraftwerk-Mitgründer Ralf Hütter klagte. Was folgte, ist die längste urheberrechtliche Auseinandersetzung in der Geschichte der Bundesrepublik.
Am 14. April 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburgerneut gesprochen. In der Rechtssache C-590/23 entschied die Große Kammer zugunsten von Pelham, seinem Produktionspartner Martin Haas und Sabrina Setlur. Entscheidend: Das Gericht lieferte erstmals eine verbindliche europäische Definition des urheberrechtlichen Begriffs des Pastiche.
Was ist ein Pastiche?
Ein Pastiche im urheberrechtlichen Sinne ist laut EuGH ein Werk, das an ein bestehendes Werk erinnert, dabei aber wahrnehmbare Unterschiede aufweist und mit dem Ausgangswerk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führt. Dieser Dialog kann als Stilnachahmung, Hommage oder humoristische Auseinandersetzung auftreten. Eine bloße Kopie ohne eigenen künstlerischen Zweck ist kein Pastiche.
Das Urteil ist in mehrerlei Hinsicht historisch. Erstmals hält ein europäisches Höchstgericht ausdrücklich fest, dass Sampling grundsätzlich vom Pastiche-Begriff erfasst sein kann und damit als urheberrechtlich zulässige künstlerische Praxis anerkannt wird. Die Definition gilt ab sofort in allen EU-Mitgliedstaaten und schließt eine jahrelange Rechtsunsicherheit, die die gesamte Branche lähmte.
Dieser Weg war kein leichter
Der Verfahrensweg bis hierher war beschwerlich: fünf BGH-Verfahren,drei Berufungsurteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts, zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und zwei EuGH-Urteile. Die Gerichte haben den Rechtsstreit in drei zeitliche Abschnitte unterteilt. Den wirtschaftlich wichtigsten – die Verwertung bis zum Inkrafttreten der europäischen Urheberrechtsrichtlinie im Dezember 2002 – haben Pelham und seine Mitstreiter bereits rechtskräftig gewonnen. Das heutige Urteil betrifft den dritten Abschnitt ab Juni 2021. Offen bleibt vorerst noch der mittlere Zeitraum von 2002 bis 2021, der derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht liegt.
Urheberrechtsexperte Till Kreutzer sieht sehr gute Chancen für Pelham vor dem BGH, der den Fall nun unter der neuen EuGH-Definition neu bewerten muss. Zugleich betont er: Nicht alles, was irgendwie ein Remix sei, falle darunter. Es müsse erkennbar sein, dass eine Übernahme stattgefunden hat und diese Übernahme einem künstlerischen Dialog dient.
Mehr als ein Urteil
Die Bedeutung des Urteils reicht weit über Musikstudios hinaus. Täglich produzieren Millionen MenschenUser-Generated-Content – Memes, GIFs, kreative Remixe, Kommentare –, die auf bestehende Werke Bezug nehmen. Eine enge Auslegung des Pastiche-Begriffs hätte diese digitale Alltagskreativität systematisch mit dem Urheberrecht kollidieren lassen. Zugleich erhalten Plattformbetreiber und Anbieter von Upload-Filtern nach Artikel 17 der DSM-Richtlinie nun eine verlässliche Grundlage für verhältnismäßige Inhaltsmoderation.
Auch der Gesetzgeber war nicht untätig: Das Verfahren hat den Deutschen Bundestag dazu bewogen, mit Paragraf 51a UrhG eine eigene gesetzliche Regelung für Sampling zu schaffen. Das heutige Urteil verleiht dieser Norm ein europäisches Fundament.Sampling als kreative Praxis, die seit Jahrzehnten Hip-Hop, elektronische Musik und zeitgenössische Popmusik definiert, hat mit dem Urteil in der europäischen Pastiche-Schranke jedenfalls eine tragfähige rechtliche Grundlage bekommen.