Nach Club-Razzia in Augsburg: Erste Gerichtsentscheidung gefallen
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Nach Club-Razzia in Augsburg: Erste Gerichtsentscheidung gefallen

News. 11. Juni 2026 | / 5,0

Geschrieben von:
Christoph Gleich

Mehr als vier Monate nach dem umstrittenen Polizeieinsatz im City Club Augsburg hat das Landgericht eine erste Entscheidung getroffen. Parallel läuft eine TV-Dokumentation über die Razzia für neuen Gesprächsstoff.

Ende Januar 2026 rückte ein Großaufgebot der bayerischen Polizei in den Augsburger City Club aus. Begründet wurde der Einsatz mit dem Verdacht auf offenen Drogenkonsum in der Einrichtung. Insgesamt wurden 263 Personen kontrolliert, viele davon mussten sich bis auf die Unterwäsche entkleiden. Die Polizei stellte rund 170 Gramm illegale Substanzen sicher, darunter Kokain, LSD, Ketamin, GHB und Amphetamine. Außerdem habe man 68 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 21 davon gegen namentlich bekannte Personen.

Beschwerde des Geschäftsführers scheitert

Nun liegt die erste juristische Entscheidung vor. Das Landgericht Augsburg hat die Beschwerde von Club-Geschäftsführer Sebastian Demmer gegen den Durchsuchungsbeschluss abgelehnt und dabei keine Rechtswidrigkeit festgestellt. Demmers Anwältin Martina Sulzberger sieht das erwartungsgemäß anders und betont, die Entscheidung habe keine Auswirkungen auf weitere Rechtsmittel. Sulzberger wartet außerdem weiterhin auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihren Mandanten und die Betreiberfirma Blausky GmbH.

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Rechtlich komplizierter könnte sich die Situation rund um das benachbarte Theater-Kollektiv theter ensemble entwickeln. Die Polizei drang in der Nacht des Einsatzes auch in dessen Räume ein, ebenfalls ohne entsprechenden Durchsuchungsbeschluss. Die Beamt:innen brachen dabei eine Tür auf und beschädigten Inventar. Eine gerichtliche Entscheidung steht hier noch aus.

Gäste klagen, Termine fehlen

Vier betroffene Gäste des City Clubs haben Klagen beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht, die sich gegen die polizeilichen Durchsuchungen ihrer Person richten. Bislang wurde in keinem dieser Verfahren ein Verhandlungstermin angesetzt. Die rechtliche Auseinandersetzung dürfte sich also noch über Monate hinziehen.

Eine Frage, deren Antwort dabei zum Präzedenzfall werden könnte, ist: Durfte die Polizei alle anwesenden Gäste ohne richterliche Anhörung und ohne staatsanwaltschaftlichen Antrag durchsuchen? Strafrechtler sind gespalten. Während der Regensburger Professor Henning Müller darauf verweist, dass eine nicht bestätigte Vermutung eine Durchsuchung nicht automatisch rechtswidrig mache, kritisiert der Münchner LMU-Professor Mark Zöller das Vorgehen scharf. Anlasslos auf Verdacht zu suchen, sei mit dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz nicht zu rechtfertigen.

Galileo heizt Debatte neu an

Zusätzlichen Zündstoff lieferte zuletzt eine ProSieben-Dokumentation der Reihe "Real Rookies USK", in der ein Kamerateam das Unterstützungskommando Dachau – das auch bei der Razzia beteiligt war – begleitete. Der City Club kritisierte in einem öffentlichen Statement Aussagen von Einsatzleiter Andreas Diehm, der in der Sendung behauptete, der Durchsuchungsbeschluss habe für das gesamte Gebäude gegolten. Das widerspreche dem vorliegenden Beschlussdokument, so der Club. Auch Äußerungen über angeblichen Drogenhandel im Club, die auf anonyme Hinweise zurückgehen sollen, wies man zurück.

Kripo-Chef Mario Huber räumte derweil öffentlich ein, die Entscheidung, ein TV-Kamerateam mitzunehmen, im Nachhinein zu bereuen. Man habe die Außenwirkung massiv unterschätzt, so der Beamte. Der City Club hat wiederum Crowdfunding-Mittel gesammelt und Beschwerde eingelegt. Im Bayerischen Landtag haben zudem SPD und Grüne Anfragen gestellt. Die juristische und politische Aufarbeitung des Einsatzes dürfte also andauern.

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