Über ein halbes Jahr nach der Razzia im Augsburger City Club kassiert die Augsburger Polizei die nächste Klatsche vor Gericht. Ein Überblick über eine Ermittlungsakte, die länger wird als mancher Clubabend.
Das Landgericht Augsburg hat eine Durchsuchung bei einer Mitarbeiterin des City Club für rechtswidrig erklärt. Die Beamten hatten am 15. Juli 2026 Person, Auto und Wohnung der Frau durchsucht. Anlass war eine geringe Menge Betäubungsmittel, gefunden in einem Nebenraum des angeschlossenen Cafés. Die Polizei ging davon aus, der Raum sei nicht öffentlich zugänglich und die Substanzen ließen sich damit dem Personal zuordnen.
Ein Irrtum, wie sich herausstellte: Der Raum war vom Gastraum aus frei betretbar, die Zuordnung entsprechend hinfällig. Die Mitarbeiterin legte Beschwerde ein, das übergeordnete Landgericht gab ihr recht und stellte fest, dass es für die Maßnahme nie einen hinreichenden Tatverdacht gegeben hatte.
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Die Akte wächst
Zur Erinnerung: Am 31. Januar 2026 rückte ein Großaufgebot der bayerischen Polizei beim City Club in Augsburg an. Etliche der 263 Anwesenden mussten sich im Zuge einer Razzia bis auf die Unterwäsche ausziehen. Ein Kamerateam, das für die ProSieben-Sendung Galileo drehte, war ebenfalls dabei. Eine Entscheidung, die Kripo-Chef Mario Huber im Nachhinein öffentlich bereute.
Es folgten Nachdurchsuchungen im Juli, 19 Wohnungen, ein Mann in Untersuchungshaft, und schon damals eine gerichtliche Klatsche. Das Amtsgericht kassierte die Durchsuchung der Räume des benachbarten Theaterkollektivs theter ensemble, weil dafür schlicht kein eigener Beschluss vorlag.
Nicht jede Klage in der City-Club-Causa ging bislang so aus. Die Beschwerde von Geschäftsführer Sebastian Demmer gegen seinen eigenen Durchsuchungsbeschluss wies das Landgericht zurück. Eine Rechtswidrigkeit sah man dort nicht. Seine Anwältin wartet weiter auf die Einstellung des Verfahrens gegen ihn und die Betreiberfirma. Außerdem stehen immer noch vier Gästeklagen vor dem Verwaltungsgericht aus. Die Ermittlungsakte wird also weiter wachsen.
