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Beyoncé klaut bei Tech-House-Klassiker: Rechtsstreit um "Moon-Raker" geht in die nächste Runde
Foto: Raph_PH - BeyonceSpurs, CC BY 2.0

Beyoncé klaut bei Tech-House-Klassiker: Rechtsstreit um "Moon-Raker" geht in die nächste Runde

Allgemein. 17. August 2026 | 5,0 / 5,0

Geschrieben von:
Christoph Gleich

Auch DJ Hells Gigolo Records hat "Moon-Raker" lizenziert. Beyoncé hat beim Original mitgehört und gesampelt – angeblich ohne gültige Rechte.

Popstar Beyoncé sieht sich mit einer neuen Urheberrechtsklage rund um ihren 2022er-Hit "Alien Superstar" konfrontiert. Der Gründer des House-Labels Soundmen on Wax, Shuji Hirose, hat beim US-Bundesgericht Klage eingereicht. Im Zentrum steht die gesprochene Introsequenz, mit der "Alien Superstar" beginnt. Sie stammt aus "Moon-Raker", einem Track des Producers Foremost Poets, der 1998 auf Soundmen on Wax erschien.

Die neue Klage dreht sich um die Frage, wer überhaupt berechtigt war, die Nutzung zu erlauben. Hirose behauptet, nicht Foremost-Poets-Sänger John Holiday, sondern das eigene Label halte die Rechte an der "Moon-Raker"-Aufnahme. Holiday habe seine Ansprüche bereits 1998 gegen 1.500 Dollar an ihn abgetreten. Der Originalvertrag sei allerdings 2005 bei einem Einbruch verloren gegangen, so Hirose. 

Wem gehört das Sample?

Laut Klageschrift veröffentlichte Beyoncés Firma Parkwood "Alien Superstar" am 29. Juli 2022 zunächst ganz ohne Lizenz und holte erst knapp zwei Monate später eine Freigabe von Holiday ein. Genau diese Lizenz sei wertlos, da Holiday zu dem Zeitpunkt selbst gegenüber Hirose eingeräumt habe, nicht mehr der Rechteinhaber zu sein.

Hirose zufolge wurden Holiday, Parkwood und Columbia Records bereits im Januar 2023 schriftlich auf die ungeklärte Rechtelage hingewiesen. Beyoncé hat den Song über Streaming, physische Tonträger und Livekonzerte demnach trotzdem weiterverwertet. Hirose, der Soundmen on Wax 1997 in New York gegründet hat, will nun eine gerichtliche Unterlassungsverfügung sowie Schadenersatz in noch unbezifferter Höhe.

Beyoncé sagt nichts

Es ist bereits der zweite Anlauf in dieser Sache: Eine frühere Klage einer Firma aus Florida war Ende Juni abgewiesen worden, allerdings aus rein formalen Gründen. Das Unternehmen war zum Zeitpunkt der Klageeinreichung gar nicht rechtsgültig registriert. Zur eigentlichen Frage, ob das Sample sauber lizenziert war, äußerte sich das Gericht damals nicht. Von Beyoncés Seite gab es bislang keine öffentliche Stellungnahme.

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Übrigens: Kurz nach dem "Renaissance"-Release im Herbst 2022 warf das Duo Right Said Fred Beyoncé vor, deren Hit "I'm Too Sexy" ohne Absprache in "Alien Superstar" verarbeitet zu haben. Beyoncés Team wies das damals per Statement zurück und verwies auf eine erteilte Verlagslizenz samt Co-Autoren-Credit. Zu einer Klage kam es in diesem Fall nie.

DJ Hell war schon da

Der aktuelle Streit um das "Moon-Raker"-Sample liegt allerdings anders. Der Tech-House-Track, den später auch DJ Hell für sein Label Gigolo Records lizenzierte, dürfte eher einer Kette ungeklärter Rechteübertragungen zugrunde liegen.

Der Fall reiht sich jedenfalls ein in eine wachsende Zahl von Sampling-Streitigkeiten, die grundsätzliche Fragen zur Rechtekette bei älteren Aufnahmen aufwerfen. Ein Thema, das zuletzt im Kontext der "Kraftwerk vs. Pelham"-Rechtsprechung, für Diskussionsstoff gesorgt hat.

Foto: Raph_PH - BeyonceSpurs, CC BY 2.0

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