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Clubsterben wegen Steuern? Berlin kämpft im Bundesrat für Kultur-Ausnahme
Foto: Rio65trio - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Clubsterben wegen Steuern? Berlin kämpft im Bundesrat für Kultur-Ausnahme

News. 2. Juli 2026 | / 5,0

Geschrieben von:
Christoph Gleich

Grundsteuerbescheide bringen Clubs, Freibäder und Biergärten in Existenznot. Jetzt startet der Senat eine Bundesratsinitiative. Kritiker:innen nennen sie schon jetzt eine Schönheitsreparatur.

Es gibt Hoffnung für Berliner Clubs. Mit einer Bundesratsinitiative will Finanzsenator Stefan Evers (CDU) verhindern, dass die neue Grundsteuer Kultur-, Freizeit- und Begegnungsstätten in den Ruin treibt. Der Beschluss fiel in der jüngsten Senatssitzung, angekündigt hat Evers ihn danach selbst. Der Dialog mit Bund und anderen Ländern beginne "jetzt erst", die Erfolgsaussichten seien offen.

Der Hintergrund: Seit der bundesweiten Reform 2025 bemisst sich die Grundsteuer nicht mehr an der tatsächlichen Nutzung eines Grundstücks, sondern an dessen baurechtlichem Potenzial. Ein Beispiel: Wer auf einer citynahen Fläche nur einen Flachbau betreibt, obwohl dort theoretisch mehrgeschossig gebaut werden dürfte, zahlt trotzdem, als stünde dort ein Wohnblock. Für flächenintensive, meist eingeschossige Nutzungen wie Clubs, Freibäder oder Biergärten ist das ein strukturelles Problem.

So droht dem Club Yaam an der Spree eine Steigerung um rund 1300 Prozent, mit Endsummen im sechsstelligen Bereich. Beim Strandbad Weißensee sprang die Bescheidsumme von 770 auf über 36.000 Euro pro Jahr. Da viele Clubflächen in Berlin gepachtet statt im Eigentum betrieben werden, dürfte die Steuerlast in nicht wenigen Fällen über die Pacht an die Betriebe durchgereicht werden. Eine Dynamik, die in der aktuellen Berichterstattung bislang eher am Rand mitläuft.

Strukturelle Probleme in einem undurchschaubaren Konstrukt

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Evers' Vorschlag sieht deshalb eine gesonderte Besteuerung vor. Solange ein Grundstück dauerhaft für eine Kultur- oder Freizeitnutzung vorgesehen ist, soll künftig nur das tatsächlich Gebaute besteuert werden, nicht das theoretisch Mögliche. Der Senat hatte zuvor bereits Einzelfalllösungen über Ausgleichszahlungen an Bezirke geprüft, etwa in Friedrichshain-Kreuzberg. Von einer strukturellen Lösung kann man dabei aber nicht sprechen.

Der Vorstoß sei zwar vernünftig, kommentiert Jan Schilde von der Berliner Zeitung. Allerdings greife er, wenn überhaupt, nur für gut vernetzte Einzelfälle. Das Grundsteuergesetz selbst bleibe ein "undurchschaubares Konstrukt", das grundlegend neu aufgelegt gehöre. Unterdessen zeigt die Bilanz nach dem ersten Jahr: Berlin nahm 2025 rund 13 Millionen Euro mehr ein als zuvor, bei über 300.000 Einsprüchen, von denen ein Großteil wegen laufender Verfassungsbeschwerden ruht.

Foto: Rio65trio - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

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