Eine US-amerikanische Steuerkanzlei muss dem niederländischen DJ Tiësto knapp 17 Millionen Euro Schadensersatz zahlen. Das hat ein Amsterdamer Berufungsgericht entschieden. Der Grund für die Millionenzahlung: ein fehlerhafter Steuerrat aus dem Jahr 2012. Zusätzlich wurde die Kanzlei zur Übernahme der Verfahrenskosten in Höhe von knapp 35.000 Euro verpflichtet.
Der Ausgangspunkt des Falls ist steuerrechtlich unspektakulär. Tiësto, bürgerlicher Name Tijs Verwest, hatte 2012 mehr Tage als erlaubt in den Vereinigten Staaten verbracht. Dadurch wurde er dort steuerlich ansässig. Allerdings hat ihn ein Spezialist der Steuerfirma Greenberg Traurig darüber falsch informiert, was zu fehlerhaften US-Steuererklärungen führte. Den Irrtum entdeckte Verwest erst 2018. Als er die amerikanischen Steuerbehörden um Korrektur bat, musste er Nachzahlungen leisten und eine Geldstrafe begleichen.
Im Zweifelsfall für den …
Eine erste Klage gegen die Kanzlei scheiterte zunächst. Das erstinstanzliche Gericht erkannte den Beratungsfehler an, sah aber keinen ursächlichen Schaden. Verwest hätte US-Steuern ohnehin zahlen müssen. Das Berufungsgericht sah das anders. Es hielt es für plausibel, dass Verwest bei korrekter und rechtzeitiger Beratung weniger Tage in den USA verbracht, eine steuerliche Ansässigkeit dort vermieden und damit weder Nachzahlungen noch Strafen geleistet hätte.

Der Fall hat darüber hinaus eine Vorgeschichte, die seinen Umfang erklärt. Im Zentrum steht Frank Butselaar, der damals als Steuerberater bei Greenberg Traurig tätig war und Tiësto ab 2008 bei einer umfassenden Neustrukturierung beriet: Gesellschaften in den USA, Zypern und Guernsey sowie ein Trust auf Guernsey – mit dem Ziel, weder in den Niederlanden noch in den USA steuerpflichtig zu werden.
… den DJ?
Diese Konstruktion geriet in den USA strafrechtlich unter Druck. US-Staatsanwälte warfen Butselaar vor, insgesamt 100 Millionen Dollar an Auslandseinkommen seiner Klienten, darunter Tiësto und DJ Afrojack, über Offshore-Strukturen vor dem IRS verborgen zu haben. Im November 2024 akzeptierte Butselaar einen Plea Deal und wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt. Tiësto und Afrojack wurden dabei ausdrücklich nicht beschuldigt; die Staatsanwaltschaft betonte, die beiden hätten von den betrügerischen Handlungen ihres Beraters nichts gewusst.
Das aktuelle Zivilurteil betrifft einen davon getrennten Sachverhalt: nicht den Offshore-Betrug, sondern die fehlerhafte Einschätzung der US-Steuerpflicht aufgrund überschrittener Aufenthaltstage. Das Gericht stellte fest, dass Greenberg Traurig nicht rechtzeitig und nicht ausreichend erkannt hatte, dass Tiësto ab einem bestimmten Zeitpunkt als steuerlich ansässig galt.
Abgeschlossen ist die Sache damit noch nicht. Greenberg Traurig hat angekündigt, in Revision zu gehen. Der Fall landet damit vor dem Hoge Raad, dem niederländischen Obersten Gerichtshof. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.